13 April 2023
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Nicht zu Hause und trotzdem Ihr Paket erhalten? 

Wir alle kennen das: Man gibt eifrig eine Online-Bestellung auf, um dann festzustellen, dass man am Tag der Lieferung nicht zu Hause ist...

Nun, die meisten Post- und Kurierdienste arbeiten mit Abholstellen, wo Sie Ihr Paket abholen können, oder sie bieten es am nächsten Tag an, was bedeutet, dass Sie noch einen weiteren Tag auf das lang erwartete Paket warten müssen....

In vielen Fällen können Sie dem Kurier die Erlaubnis erteilen, das Paket an einem "sicheren Ort" aufzubewahren, so daß es in perfektem Zustand auf Sie wartet, wenn Sie nach Hause kommen... oder doch nicht?

Ist ein "sicherer Ort" immer so sicher?

Wenn Sie sich als Verbraucher selbst dafür entscheiden, diese Dienstleistung des Postbetreibers in Anspruch zu nehmen, bei der der Zusteller das Paket unbeaufsichtigt an einem vom Nutzer als "sicher" bezeichneten Ort hinterlässt, tragen Sie die Beweislast für den Fall, daß Sie das Paket nicht erhalten haben.

In der Tat birgt die Angabe eines solchen Ortes einige Risiken. Denn was bedeutet ein "sicherer" Ort, und was sollten Sie bei der Festlegung eines solchen Ortes beachten?

Der von Ihnen gewählte Standort sollte für den Paketzusteller gut erreichbar und für Passanten nicht sichtbar sein.

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Es ist auch sehr wichtig, das launische Wetter hier in Belgien zu berücksichtigen. Nur weil die Sonne geschienen hat, als Sie Ihre Bestellung aufgegeben haben, oder sogar, als der Paketzusteller das Paket übergeben hat, heißt das noch lange nicht, dass es trocken bleibt, bis Sie nach Hause kommen. Der Standort sollte Ihr Paket vor der Witterung schützen. Am besten ist es auch, das Paket vor streunenden Haustieren zu schützen, die gerne mit einem Karton spielen.

Wichtig ist auch, dass Sie sich entscheiden, ob Sie Ihr Paket nur einmal abgeben wollen oder ob Sie die Erlaubnis haben, alle Ihre Pakete an den Ort Ihrer Wahl zu liefern. In letzterem Fall werden sogar noch wertvollere Pakete an den von Ihnen gewählten Ort geliefert, wenn Sie nicht zu Hause sind. Das gilt auch für die Pakete, die kurz nach Ihrer Abreise in den Urlaub zugestellt werden.

Wenn Sie Ihrem Paketfahrer die Erlaubnis erteilen, das Paket an einem sicheren Ort abzulegen, bedeutet dies nicht, daß das Paket auch wirklich jedes Mal an diesem Ort zugestellt wird.

Denn wenn der Paketfahrer selbst feststellt, daß der Ort nicht sicher genug ist, kann er das Paket wieder wegbringen. Bestimmte Versandarten erlauben es dem Postbetreiber auch nicht, das Paket an einem so sicheren Ort zu hinterlassen.

Gibt es also keine Vorteile?

Doch, die gibt es! Wenn Sie einen Ort in der Nähe Ihres Wohnorts wählen können, der in Anbetracht aller Risiken sehr sicher ist.

Abgesehen von der Zeitersparnis und der Bequemlichkeit für Sie, den Empfänger, gibt es auch den Vorteil für die Umwelt, wenn alle Pakete sofort bei der ersten Übergabe übergeben werden können.

Außerdem müssen Sie sich nicht von der Arbeit freinehmen, um zu Hause zu sein, um Ihr Paket in Empfang zu nehmen, Sie müssen nicht zu einer Abholstelle fahren, um es selbst abzuholen, wenn Sie die Lieferung verpaßt haben, und Sie haben Ihr Paket so schnell wie möglich, weil Sie nicht auf eine erneute Lieferung warten müssen.

Bedenken Sie immer die Risiken und wägen Sie die Vorteile gegen die Nachteile ab.

Was ist, wenn doch etwas schief geht?

Ihr Paketdienst meldet sich bei Ihnen, daß das Paket an den sicheren Ort geliefert wurde, aber Sie finden das Paket dort nicht vor.

Wenn Sie dem Paketdienst die Erlaubnis erteilt haben, das Paket auf diese Weise zuzustellen, steht in den Geschäftsbedingungen normalerweise, daß er nicht haftet, wenn das Paket nach der Zustellung verloren geht oder beschädigt wird.

Wenden Sie sich in einem solchen Fall unverzüglich an den Absender. Eine weitere Schwierigkeit kann darin bestehen, daß der Absender Sie nicht entschädigen will, da die Sendungsverfolgung zeigt, daß das Paket an Sie zugestellt wurde.

In einem solchen Fall können Sie sich natürlich an den Ombudsmann Poste wenden, damit wir intervenieren können. Auf der Grundlage einer Untersuchung und Schlichtung werden wir prüfen, ob es noch Gründe gibt, eine Entschädigung von der Postgesellschaft für Ihr verlorenes Paket zu fordern.

Als Ombudsmann poste raten wir den Empfängern, auf alle Risiken zu achten, die Vor- und Nachteile abzuwägen und immer das Kleingedruckte der Beförderungsbedingungen zu lesen, bevor sie sich auf solche angebotenen Zusatzleistungen einlassen.